De-Mail-Gesetz passiert Bundestag

News vom 28.02.2011

Am 24. Februar 2011 ist das sogenannte De-Mail-Gesetz vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen worden. Damit steht der Einführung des rechtsverbindlichen E-Mail-Verkehrs in gesetzlicher Hinsicht nichts mehr entgegen.

Ob die technische Umsetzung wie geplant erreicht werden kann, bleibt abzuwarten: „De-Mail-Anbieter müssen hohe Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität, Interoperabilität und Datenschutz erfüllen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht die Zulassungskriterien auf seinen Webseiten. Rechtliche Voraussetzung für die Zulassung als De-Mail-Provider ist ein ,Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften‘. Der Entwurf wurde am 13. Oktober 2010 vom Bundeskabinett verabschiedet; derzeit wird das parlamentarische Verfahren durchgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird Ende des ersten Quartals 2011 gerechnet. Die Einführung von De-Mail wird für das Frühjahr 2011 angestrebt‘, heißt es auf der Seite des IT-Beauftragten der Bundesregierung.

Dort ist auch zu lesen, was genau De-Mail eigentlich ist: „De-Mail wird das verbindliche und vertrauliche Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet ermöglichen. Die Identität der Kommunikationspartner sowie die Zustellung der De-Mails können nachgewiesen werden. Die Inhalte einer De-Mail können auf ihrem Weg durch das Internet nicht mitgelesen oder gar verändert werden. Denn abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zu dem Provider sowie verschlüsselte Transportwege zwischen den Providern sorgen für einen verbindlichen Versand und Empfang von De-Mails. De-Mail erhöht die Sicherheit der elektronischen Kommunikation im Vergleich zur herkömmlichen E-Mail und hilft zudem, Spam und Phishing zu vermeiden.“

(mb/teledir)

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