Deutsches Telekommunikationsgesetz unzulässig?

News vom 07.12.2009

Zumindest betrifft das einen Teil davon. Denn der Europäische Gerichtshof hat am 3. Dezember 2009 eine Regelung für nicht zulässig erklärt.

Nach Paragraf 9a (Absatz 1) unterlagen die so genannten Neue Märkte durch Änderung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2007 grundsätzlich keiner Regulierung. In Absatz 2 wurden nur wenige Ausnahmen festgelegt. Eben diese Regelung hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag für unzulässig erklärt.

Mit dieser Regelung wurde der Deutschen Telekom AG das Recht zugestanden, andere DSL-Anbieter keinen Zugang zu ihrem VDSL-Netz gewähren zu müssen. Allerdings hat die Telekom in den zurückliegenden Wochen keinerlei Gebrauch von dieser Regelung gemacht, das sie ihr Netz für die Konkurrenz geöffnet hat.

Gegen den oben genannten Passus des TKG hatte die Europäische Kommission am 13. September 2007 geklagt. Der Europäische Gerichtshof erklärte nun, dass die Regelung in Paragraf 9a des TKG das Ermessen der regulierenden Behörde, also der Bundesnetzagentur, in unzulässiger Weise einschränke.

(mb/teledir)

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