Finnen bekommen Grundsatzrecht auf Breitband

News vom 19.10.2009

Die Bürgerinnen und Bürger Finnlands bekommen eine Garantie auf einen Breitbandanschluss: Ihre Regierung hat sich auf ein neues Grundsatzrecht geeinigt: Jeder darf im nächsten Jahr per gesetzlicher Legitimation auf einen Breitbandanschluss bestehen.

Einen Anspruch auf einen Internetzugang mit mindestens einem Megabit pro Sekunde als Bandbreite kann somit theoretisch jeder Finnen durch das neue Recht einklagen. Ab Anfang Juli 2010 sind die Provider dazu verpflichtet, den 5,2 Millionen Bewohnern Finnlands eine Breitbandverbindung einzurichten. In den kommenden sechs Jahren soll die minimale Bandbreite schrittweise erhöht werden auf 100 Megabit pro Sekunde.

„Wir sind davon überzeugt, dass Breitbandinternet inzwischen etwas ist, ohne das die Menschen in der heutigen modernen Gesellschaft nicht mehr leben können. Genauso wie Bankdienste, Wasserversorgung oder Elektrizität ist eine Internetverbindung Pflicht geworden“, so Laura Vilkkonen, Beraterin des finnischen Ministeriums für Transport und Kommunikation, gegenüber dem US-amerikanischen Nachrichtensender CNN.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bislang noch kein Grundrecht auf einen Breitbandzugang. Die Regierung hierzulande hat den Plan, die noch bestehenden Versorgungslücken – vor allem in ländlichen Regionen – zu schließen.

(eh/teledir)

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