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Fragen / Handytarife

Handy Guthaben


Sind Verfallsklauseln von Handy Guthaben in den AGB der Prepaidanbieter rechtswidrig?

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  1. Es gibt ein Urteil vom Oberlandesgerichts (OLG) München (Az: 29 U 2293/06) das besagt, dass ein Handyguthaben nicht verfallen darf. Allerdings bezieht sich das Urteil ausschließlich auf die AGB von O2 aus dem Jahr 2006 und ist somit für andere Anbieter meines Wissens nach nicht bindend.
    In der Praxis legen einem die Anbieter nach wie vor Steine in den Weg, wenn man an sein Restguthaben kommen möchte. Einen Prepaid Guthabenverfall muss man also nach wie vor mit einkalkulieren. So zumindest meine Erfahrung.

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