freenet: Schadenersatzzahlung nach Urteil des Bundesgerichtshofs wegen Internetausfall

News vom 27.01.2013

Diese Woche hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass das Internet heutzutage zum täglichen Leben dazugehört. Deswegen müsse die freenet AG beziehungsweise United Internet AG einem Geschädigten, dem einen Monat seinen Internetzugang nicht nutzen konnte, Schadenersatz zahlen.

Es war ein Fehler bei einer Tarifumstellung von freenet, dessen DSL-Sparte mittlerweile der United Internet AG gehört, wegen dem der Kläger vom 15. Dezember 2008 bis zum 16. Februar 2009 weder online sein noch via Festnetz telefonieren noch faxen konnte.

Die zuständigen Richter des BGH haben die Schadenersatzforderung des Klägers in puncto Ausfall des Telefaxes und Festnetzanschlusses zurückgewiesen, der Forderung in puncto Internetanschluss stattgegeben.

„Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Pressestelle des BGH vom 24. Januar 2013, dem Tag der Verkündung des Urteils (Aktenzeichen: III ZR 98/12 ).

(eh/teledir)

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