Kabel Deutschland: Angleichung öffentlich-rechtliche Sender an Übertragung ab 8. Januar 2013

News vom 08.01.2013

Die Angleichung beziehe sich auf den Plattformstandard von Kabel Deutschland. Das bedeutet, dass jeder öffentlich-rechtliche Sender weiterhin übertragen werden soll – Zusatzleistungen für ARD und ZDF sollen entfallen. Das gelte ab dem heutigen 8. Januar 2013.

Mit der digitalen Anpassung reagiere Kabel Deutschland „auf die Weigerung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ab 1. Januar 2013 die Signalverbreitung über das Kabel angemessen zu vergüten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Internet-, Telefon- und Fernsehanbieters.

Jedes öffentlich-rechtliche Programm werde weiterhin übertragen. „Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, wird Dr. Manuel Cubero, Vorstandsmitglied der Kabel Deutschland Holding AG, in der Mitteilung zitiert. Durch die Anpassung sollen die Kabelnetzkapazitäten besser ausgelastet werden, damit Platz das HD-Angebot erweitert werden könne.

Jedes digitale sogenannte Dritte Programm werde nur noch in einer regionalen Variante pro Kabelnetz eingespeist. Zum Beispiel werde im Bundesland Sachsen ausschließlich MDR Sachsen ausgestrahlt – MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen nicht mehr – wobei mit Ausnahme eines halbstündigen Regionalfensters auf alle drei Sendern ohnehin ein identisches Programm gezeigt werde.

„Alle Dritten Programme werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität“, heißt es seitens Kabel Deutschland.

„Trotz unserer intensiven Bemühungen, eine Einigung mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erzielen, haben sich unsere langjährigen Geschäftspartner bisher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung durchringen können. Es ist unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen“, so Cubero. „Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen.“

(mb/teledir)

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1 Kommentar zu “Kabel Deutschland: Angleichung öffentlich-rechtliche Sender an Übertragung ab 8. Januar 2013”

  1. Was mich immer noch wundert: Kabel Deutschland hat mir pünktlich zum Silvesterabend WDR abgeklemmt (empfange immer noch analog); ziemlich doof vor allem insofern, als dass ich da gerade Dinner for One gucken wollte. Eigentlich sollte das doch aber von den Einschränkungen unbeeinflusst bleiben. Ich gucke nur wenig Fernsehen und kenne mich daher nicht sonderlich aus – könnte es auch an etwas Anderem liegen, dass ich WDR plötzlich nicht mehr empfange?
    Grüße
    Cori

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