Nach Streichung von Paragraf 9a TKG: EU-Verfahren aufgehoben

News vom 30.05.2011

Der Paragraf 9a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2009 beanstandet: Durch diesen Passus habe die Deutsche Telekom „Regulierungsferien“ hinsichtlich ihres VDSL-Netzes. Nun, im Jahr 2011, wurde der Paragraf von der deutschen Gesetzgebung gestrichen.

Aus der Sicht der EuGH-Richter begünstigte der Paragraf 9a die Deutsche Telekom bei der Vermarktung von VDSL-Anschlüssen, weil durch den Paragrafen auf eine Regulierung des Marktes verzichtet worden sei. Daraufhin war durch die Europäische Union (EU) ein Verfahren angestrengt worden, dass jetzt, nach der Streichung von Paragraf 9a aus dem TKG im April 2011, eingestellt wurde.

Paragraf 9a des TKG trug den Titel „Neue Märkte“. Absatz 1 lautete „Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes unterliegen neue Märkte grundsätzlich nicht der Regulierung nach Teil 2.“ Eine Ausnahme wurde in Absatz 2 bei der berechtigten Annahme definiert, dass bei „fehlender Regulierung die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird“.

Nun kann sich die Bundesnetzagentur einer Regulierung nicht mehr entziehen. Tatsächlich ist das VDSL-Netz der Deutschen Telekom bis dato das größte auf dem deutschen VDSL-Markt – andere Telekommunikationsunternehmen nutzen für ihre VDSL-Angebote gegen Gebühr das Netz der Telekom.

(mb/teledir)

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