Preisansage Call-by-Call: Tele2 begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

News vom 11.05.2012

Laut des bald in Kraft tretenden neuen Telekommunikationsgesetzes werden Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, bei Call-by-Call-Gesprächen den Minutenpreis vor einem Telefonat anzusagen. Das Gleiche gilt für Tarifänderungen während des gleichen Telefonats. Tele 2 hatte Beschwerde eingelegt und begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts …

Die Bundesrichter haben nämlich Anfang Mai entschieden, dass alle Call-by-Call-Anbieter mehr Zeit bekommen, die geforderte Preisansage für Call-by-Call-Gespräche technisch umzusetzen. Stichtag ist jetzt der 1. August 2012.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf fehlte eine solche Frist, weshalb die Anbieter am Tag nach der Verkündung des neuen Telekommunikationsgesetzes sämtliche Vorgaben sofort hätten erfüllen müssen.

Dagegen hatte Tele2 im Februar dieses Jahres Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag eingelegt. Vor einer Woche entschied das Bundesverfassungsgericht im Sinne des Düsseldorfer Telekommunikationunternehmens.

„Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung teilt und uns ausreichend Zeit für die technische Umsetzung und Einführung der Tarifansage gibt“, wird Oliver Rockstein, Geschäftsführer von Tele2 Deutschland, in einer Pressemitteilung vom 4. Mai 2012 zitiert.

„Wir wollen uns damit auf keinen Fall gegen den Verbraucherschutz wenden. Ganz im Gegenteil. Tele2 hält eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im Call-by-Call für sehr sinnvoll. Die Anbieter brauchen einfach genug Zeit für die technische Umsetzung“, so Rockstein weiter.

(mb/teledir)

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