Speicherung von Daten auf Vorrat ist gegen die Verfassung

News vom 03.03.2010

Heute verkündeten die Richter des Bundesverfassungsgerichts ihr Urteil: In der jetzigen Fassung ist das Gesetz, in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, ungültig. Die Deutsche Telekom AG habe nach der Verkündung bereits begonnen, in den vergangenen Monaten gespeicherte Daten zu löschen.

Das Verfassungsgericht erklärte es für unzulässig, dass der Staat Telefon- und Internetdaten seiner Bürger sechs Monate lang speichern lässt, um im Falle einer Strafverfolgung die Möglichkeit zu haben, darauf zugreifen zu können. Das jetzigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar – es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, heißt es im Urteil der Bundesrichter.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sagte: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss.“

Vorausgegangen war dem größten Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts eine Sammelklage von fast 35.000 Bundesbürgern. Die Telekom habe nach eigenen Angaben bereits damit begonnen, gespeicherte Daten zu löschen. Die Bundesregierung muss das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nun nachbessern.

(mb/teledir)

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