Videos bei YouTube mit GEMA-Musik müssen gelöscht werden
News vom 23.04.2012Am 20. April 2012 wurde am Hamburger Landgericht Recht gesprochen: Gestritten haben sich schon seit Längerem auf juristischem Wege die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und das Online-Videoportal YouTube. Sieben der zwölf beanstandeten Videos müssen nun durch die YouTube-Verantwortlichen gelöscht werden.
Die GEMA hatte wegen Urheberrechtsverletzung geklagt. In dem Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es außerdem, dass der Betreiber einer Videoplattform lediglich dann für eine Verletzung des Urheberrechts aufgrund von Nutzern hochgeladene filmische Beiträge mit Musik haften, „wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt“. So ist es in einer Pressemitteilung des Landgerichts vom 20. April 2012 zu lesen.
„Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladenen Videoclips besteht dagegen nicht“, heißt es in der Mitteilung weiter. Das Urteil von Freitag ist noch nicht in Kraft – beide Streitparteien dürfen in Berufung gehen.
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