Vorratsdatenspeicherung: Prüfung durch Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

News vom 03.02.2012

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Beschwerde trägt das Aktenzeichen Nummer 77066/11. Datenschützer Patrick Breyer und Bundestagsabgeordneter Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, haben die Beschwerde eingereicht.

Durch das am 18. Juni 2009 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes können durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation jedes Bürgers mit den Bundesbediensteten und Bundestagsabgeordneten aufgezeichnet werden. Dabei wird auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden erfasst.

„Durch dieses Gesetz ist das BSI zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. Es ermächtigt zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat“, meint Wolfgang Wieland.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt hat, über die Beschwerde gegen das Gesetz zu entscheiden, haben die Beschwerdeführer jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen: „Ich hoffe, der Menschenrechtsgerichtshof wird dem rumänischen Verfassungsgerichtshof folgen und das Prinzip einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung generell für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklären“, so Patrick Breyer. „Damit wäre nicht nur das BSI-Gesetz, sondern auch die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Tisch. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs appelliere ich an FDP, CDU und CSU, ihre Pläne zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Internet-Verbindungen aufzugeben. Eine derart wahllose Aufzeichnung von Informationen über unsere Internetnutzung droht die Privatsphäre der 50 Mio. Internetnutzer in Deutschland dem permanenten Risiko von Datenpannen, Datenmissbrauch und falschem Verdacht auszusetzen.“

(pk/teledir)

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