Alle Warteschleifen kostenlos ab 1. Juni 2013?
News vom 01.01.2013Die erste Phase der Umsetzung des novellierten Telekommunikationsgesetzes begann am 1. September 2012. Seitdem sollen Warteschleifen vor dem eigentlichen Gespräch bis zu einer Dauer von zwei Minuten nichts kosten. Ab dem 1. Juni 2013 sollen alle Warteschleifen kostenlos sein – im Festnetz und im Mobilfunknetz.
Aktuell kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wenn die Bedingungen aus Phase eins nicht umgesetzt werden. Ausnahmen sind sogenannte nachgelagerte Warteschleifen. Dazu zählt es auch, wenn der Anrufer erst ein Auswahlmenü hört und dann eine oder mehrere Taste drücken muss, ehe die eigentliche Warteschleife vor dem Gespräch kommt.
Mit Beginn der zweiten Phase der Umsetzung des novellierten Telekommunikationsgesetzes, der auf den 1. Juni 2013 fallen soll, verlangt der Gesetzgeber, dass alle Warteschleifen kostenlos sind – Verbindungsvorgänge eingeschlossen. Darüber hinaus muss dem Anrufer immer die voraussichtliche Dauer der Wartezeit mitgeteilt werden und dass die Warteschleife, in der er sich befindet, kostenlos ist.
In Phase zwei soll es die gleichen maximalen Geldstrafen geben bei Zuwiderhandeln gegen die neue Warteschleifenregelung. Bei Verstößen gegen das Gesetz muss der Anrufer die Kosten des gesamten Telefonats nicht tragen.
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