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Fragen / Handytarife

Kostenschutz, Kostenstopp und Kostensperre – was bedeutet das bei einem Handytarif?

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  1. Die drei Begriffe Kostenschutz, Kostenstopp und Kostensperre haben die selbe Bedeutung. Verfügt ein Handytarif über dieses Kriterium, zahlt man bis zu einem bestimmten Betrag für Gesprächsminuten und SMS einen festgelegten Einheitstarif. Ist die Grenze erreicht, wandelt sich der Tarif zu einer echten Flatrate. Jede weitere Handynutzung ist von da an kostenfrei. Der Verbraucher zahlt also bis zur Kostenschutzgrenze stets verbrauchsabhängig und bei Überschreiten der Grenze einen vorher festgelegten Pauschalbetrag.
    Aber Achtung, im Ausland ist der Kostenschutz für Gesprächsminuten und SMS nicht aktiv. Er gilt nur innerhalb Deutschlands für Gespräche und SMS in alle deutschen Netze. Dafür greift laut EU-Regulierung im Ausland seit Juli 2012 der Kostenschutz für das mobile Internet. Dieser greift automatisch, sobald die Kosten für das mobile Surfen über 59,50 Euro pro Monat ansteigen. In diesem Fall müssen die Mobilfunkanbieter die Verbindung sperren. Sie kann jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigegeben werden. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, da die Regelung nicht von allen Anbietern weltweit genutzt wird. Zwar gewähren die Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus ihren Kunden innerhalb der EU diesen Schutz. Außerhalb der EU sind nach aktuellem Stand jedoch nur Kunden der Telekom und Vodafone vor horrenden Telefonrechnungen sicher, da sich O2 und E-Plus einem Schlupfloch bedienen, durch das die Regelung ausgehebelt werden kann, sofern ein Mobilfunkanbieter die anfallenden Kosten im Ausland nicht in Echtzeit an den deutschen Anbieter übermittelt. Zur Sicherheit der Nutzer müssen Anbieter ihre Kunden bei der Einreise in ein Land jedoch per SMS darüber informieren, dass der Kostenschutz dort nicht gilt.

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