Kabel Deutschland: Klage gegen ARD und ZDF
News vom 01.08.2012Der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zufolge, wolle Kabel Deutschland gegen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF klagen. Als Grund wird die einseitige Kündigung der Rundfunkanstalten genannt.
ARD und ZDF haben ihre sogenannten Einspeiseverträge mit Kabel BW, Kabel Deutschland, und Unitymedia vor vier Wochen mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Laut „FAZ“ entgehend „den drei großen Kabelnetzbetreibern, die das Fernsehsignal an 17 Millionen Haushalte ausstrahlen“, darum Gebühren in Höhe „von mindestens 60 Millionen Euro“ jährlich.
„Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen“, wird Adrian von Hammerstein, Geschäftsführer von Kabel Deutschland in einem Artikel des erwähnten Zeitung, der am 30. Juli 2012 veröffentlicht wurde, zitiert.
Grundlage dieser Ansicht sei ein Gutachten, das im Auftrag von Kabel die Medienwissenschaftler Roland Broemel und Hans-Heinrich Trute im Auftrag von Kabel Deutschland erstellt haben. Die Prüfer seien darin zu dem Fazit gelangt, „dass ARD und ZDF für die Verbreitung ihrer Programme wie bisher ein Einspeiseentgelt bezahlen müssen. Dazu verpflichten sie nicht zuletzt der Rundfunkstaatsvertrag und hier der Versorgungsauftrag“, heißt es in der „FAZ“.
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