Verboten: Kommerzielles DSL-Sharing
News vom 10.07.2009Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln ist DSL-Sharing zu kommerziellen Zwecken nicht gestattet. Somit haben die zuständigen Richter das Geschäftsmodell des britischen Unternehmens FON als wettbewerbswidrig eingestuft.
Beim DSL-Sharing macht der Besitzer eines DSL-Anschlusses und einer DSL-Flatrate seine Bandbreite gegen Zahlung einer Vergütung als WLAN-Zugang für andere Surfer verfügbar.
Die britische Firma FON stellt ihren Usern einen WLAN-Router und eine spezielle Software bereit. Damit können sie ihren Breitbandzugang mit anderen Personen teilen. Es entstehen WLAN-Hotspots, die entweder kostenlos oder kostenpflichtig genutzt werden können.
Mit dem Betreiben des drahtlosen Hotspotnetzes bestreitet FON als Betreiber seinen Umsatz. Der Anbieter, dem der Breitbandzugang gehört, wird nicht an den Einnahmen beteiligt. Gegen FON geklagt hatte die 1&1 Internet AG und Schadenersatz gefordert.
Das Oberlandesgericht hat das Geschäftsmodell von FON als einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bezeichnet. Das gefällte Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – der Bundesgerichtshof wurde zu dieser Streitfrage angerufen.
Tipps:
- Sie haben Fragen? Stellen Sie diese zum Thema: DSL
- Vergleichen und Geld sparen: Internettarife
Weitere News:
- Kabel Deutschland: WLAN-Hotspots in Garmisch-Partenkirchen und Schwandorf nutzbar seit Ende August 2013
- Telekom: Gratis online für 60 Minuten an 21 HotSpots in Friedrichshafen ab 4. Dezember 2013
- Kabel Deutschland: WLAN-Hotspots in Passau nutzbar seit 19. August 2013
- Kabel Deutschland: WLAN-Hotspots in Koblenz nutzbar seit Mitte Februar 2014
- Kabel Deutschland: WLAN-Hotspots in Tegernsee, Starnberg, Weißenburg und Schwabmünchen nutzbar seit Anfang September 2013