0900 Nummern – Wenn Telefonate teuer werden und wie man sich wehrt

News vom 25.04.2017

Das Kind ruft eine teure 0900er-Telefonnummer an und bestellt ein Produkt. Am Ende sind es vielleicht nur fünf Minuten, die aber extrem teuer werden – vor allem dann, wenn die Eltern nicht wissen, dass ihr Nachwuchs eine überteuerte Telefonnummer angerufen hat. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes sorgt nun aber für Abhilfe – eine Mutter, die eine Rechnung von über 1.250 Euro bekommen hat, konnte sich erfolgreich wehren.

Der Kampf gegen die überteuerten 0900er-Nummern
Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass die Eltern die Rechnung nicht bezahlen müssen, wenn sie ihrem Kind den Anruf verboten haben oder nicht wissen, dass ihr Nachwuchs eine derartige Nummer angerufen hat (Az. III ZR 368/16). Am Ende, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, haftet nämlich der Dienstleister, solange es keine Zahlungsautorisierung durch die Eltern gegeben hat. Ein Urteil, das die Mutter natürlich freute – sie muss nun keine Rechnung in der Höhe von 1.250 Euro bezahlen, weil der dreizehnjährige Sohn eine überteuerte Nummer angerufen hat – der Widerruf war also rechtens. Schlussendlich wurde er auch, so der zuständige Richter, vom Spiele-Anbieter „verführt“. Das Spiel, das kostenlos angeboten und von Millionen Usern gespielt wird, kann mit kostenpflichtigen Ausrüstungsgegenständen verbessert werden. Diese Gegenstände gibt es nur, wenn man die überteuerte 0900er-Nummer anruft. Ein Teufelskreis, der nun vom Bundesgerichtshof durchbrochen wurde.

Wann müssen die Eltern trotzdem bezahlen?
Schon seit vielen Jahren ist das Thema Kinder und Handy dafür verantwortlich, dass viele Eltern in Sorge und auch in Angst leben, irgendwann einmal eine horrende Telefonrechnung zu bekommen. Vor Jahren waren es noch Klingeltöne-Abonnements, heute sind es diverse kostenpflichtige Bezahlmethoden, die über die Telefonrechnung abgewickelt werden. Das neue Urteil des Bundesgerichtshofes soll nun endlich für Abhilfe sorgen. Doch wer sich näher mit dem Urteil befasst, der wird relativ schnell feststellen, dass es ein paar Tücken gibt: Wurde dem Kind als Anschlussinhaber die Bestellung und Bezahlung per Telefon erlaubt, so sind die Eltern verpflichtet, dass sie in weiterer Folge die Rechnung auch begleichen. Das Urteil greift also nur, wenn dem Kind die Zahlung per Pay-by-Call verboten wurde oder die Eltern nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden sind. Zudem ist die Rechnung auch dann zu bezahlen, wenn das Telefon nicht als reines Zahlungsmittel fungierte, sondern zudem auch eine direkte Gegenleistung erbracht wurde – so etwa, wenn der Nachwuchs eine Telefonsex-Nummer anruft. Bevor die Eltern also eine Klage einreichen, sollten sie im Vorfeld überprüfen, ob nur eine Zahlung vorgenommen wurde oder ob es am Ende eine direkte Gegenleistung gab. Folgte eine Gegenleistung, so ist eine Klage nicht zielführend – der Betrag muss in weiterer Folge beglichen werden.

Wie können sich die Eltern schützen?
Natürlich gibt es auch verschiedene Methoden, wie unkontrollierte Anrufe bei 0900er-Nummern vorgebeugt werden können. Einerseits eignen sich sogenannte Guthabenkarten für einzelne Spieleanbieter oder App-Stores. So kann der Nachwuchs seine kostenpflichtigen Spiele zocken und in weiterer Folge auch Einkäufe mit seiner Guthabenkarte tätigen. Jeder Kauf kann nachvollzogen und belegt werden. Zudem wissen die Eltern auch, welche Summen in das Spiel fließen, da mit der Guthabenkarte festgelegt wird, wie hoch der maximale Betrag ist. Zudem können auch Rufsperren für bestimmte Nummern eingerichtet werden. Die Eltern müssen lediglich den Telefonanbieter kontaktieren und alle 0900er-Nummern sperren lassen. Somit kann der Nachwuchs keine 0900er-Nummer mehr anrufen, da der Verbindungsaufbau blockiert wird.

(mb/teledir)

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