Bruce Willis verklagt Apple nicht wegen iTunes-AGB

News vom 08.09.2012

Vor sechs Tagen war zu lesen, zum Beispiel in der britischen Zeitung „The Sun“, dass Hollywoodstar Bruce Willis Apple verklagen wolle, weil er laut Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) seine iTunes-Song-Sammlung nicht an seine Kinder vererben könne …

Am 2. September 2012 hieß es, Bruce Willis vs Apple: Der 57-Jährige möchte seine iTunes-Bibliothek nach seinem Tod an seine Töchter Rumer, Scout LaRue und Tallulah Belle vererben – er hat noch eine Tochter mit seiner zweiten Ehefrau Emma Heming-Willis: Mabel Ray heißt die Kleine.

Laut Apple-AGB hat jemand, der bei iTunes Songs kauft, diese lediglich geliehen. Deswegen kann auch Bruce Willis die Nutzungsrechte an den Songs nicht an Dritte übertragen. Eine i-Tunes-Sammlung verliert nach dem Tod des Käufers ihren Wert.

Dass an dieser Bruce-Willis-Apple-Klage-Geschichte nichts dran ist, hat Emma Heming-Willis am 3. September 2012 auf Twitter mitgeteilt: „it’s not a true story“, also „es ist keine wahre Story“.

(eh/teledir)

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