Drittanbietersperre – das beste Mittel gegen Abofallen und Abzocke per Handy

News vom 12.06.2012

Wenn auf der Handyrechnung unerwartet kostenpflichtige Posten auftauchen, dann ist man höchstwahrscheinlich Opfer eines Abonnements von einem ominösen Drittanbieter bzw. einer Handy-Abo-Abzocke geworden. Seit Neuestem kann man sich gegen derlei Kostenfallen, aufgrund der vor kurzen in Kraft getretenen TKG-Novelle, schützen.

Am 10.05.2012 traten im Telekommunikationsgesetz einige Änderungen in Kraft. Interessant sind u.a. die neuen Daten- und Verbraucherschutzregelungen, die es nun ermöglichen, eine sogenannte Drittanbietersperre kostenlos bei seinem Telefonanbieter einrichten zu lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 45d TKG. Mit dieser Neuerung sollen sich schon im Vorfeld Abofallen vermeiden lassen.

Wie lässt sich die Drittanbietersperre einrichten?
Wenn man eine Drittanbietersperre einrichten lassen möchte, dann sollte man den Kundenservice seines Mobilfunkanbieters kontaktieren und die Einrichtung der Sperre verlangen. Hieraufhin werden nicht nur sämtliche Mehrwertnummern gesperrt sondern auch Kurzwahldienste und das sogenannte „WAP-Billing“, das von den Abo-Anbietern für’s mobile Bezahlen im Internet genutzt wird.

Wann sollte man eine Drittanbietersperre einrichten?
Die Drittanbietersperre sollte insbesondere bei Handyverträgen mit Smartphones eingerichtet werden, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Bei dieser Zielgruppe besteht die größte Gefahr, dass sie Opfer einer Abofalle wird. Aber auch ältere Menschen, die erst seit kurzem ein Smartphone ihr Eigen nennen, sollten die Drittanbietersperre in Betracht ziehen.

Gibt es Alternativen zur Drittanbietersperre?
Nein, eine Alternative zur Drittanbietersperre existiert nicht. Es gibt ansonsten keinen wirksamen Schutz. Erfahrung und der umsichtige Umgang im Internet sind zwar schön und gut, dennoch schützen sie nur bedingt. Wer ganz sicher gehen möchte, der kommt um die Sperre der Mehrwertdienste nicht herum.

Was, wenn der Mobilfunkanbieter sich weigert, die Drittanbietersperre einzurichten?
Insbesondere Anbieter von Prepaid-Karten berufen sich gerne auf technische Gründe, die es ihnen unmöglich machen, die Drittanbietersperre einzurichten. In diesem Fall ist der einfachste Weg der Anbieterwechsel.
Anders sieht es hingegen bei Laufzeitverträgen aus. Verweigert der Mobilfunkanbieter hier die Einrichtung der Sperre, kann man versuchen, diese auf dem Klageweg durchzusetzen oder den Vertrag aufgrund Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen fristlos zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln.

(pk/teledir)

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