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Wer bekommt den Sozialtarif der Telekom und welche Auflagen muss man dafür erfüllen?
Sozialtarif der Telekom
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Der Sozialtarif gilt nur für Privatkunde und nur für die folgenden Tarife (ausgenommen sind sämtliche DSL-Komplettpaket mit Telefonflatrate) der Telekom:
– Call Plus
– Call Start
– Call Basic
– Calltime
– Call Time
– Call XXL
– Call XXL Freetime
– Call XXL Fulltime
– Call & Surf Start
– Call & Surf Basic
– T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
– T-Net 100
– T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
– T-ISDN 300
Ist man Inhaber eines Sozialtarifes, steht einem im Sozialtarif 1 (Anspruch darauf haben Personen, die nach den landesrechtlich festgelegten Voraussetzungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder BaföG-Leistungen gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten) eine soziale Vergünstigung in Höhe von maximal 6,94 EUR innerhalb eines Abrechnungszeitraumes zu. Im Sozialtarif 2 (Anspruch darauf haben blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden, denen mit einem zuerkannten Behinderungsgrad von mindestens 90) gewährt die Telekom eine soziale Vergünstigung von maximal 8,72 EUR innerhalb eines Abrechnungszeitraumes.
Die sozialen Vergünstigungen werden jeweils monatlich von den Telefonkosten abgezogen.
Wer einen Antrag für einen Sozialtarif machen möchte, der kann dies mit Hilfe dieses Formulars tun oder vor Ort in jedem T-Punkt. Alternativ kann man sich auch telefonisch unter der 0800 33 01000 kostenlos an die Telekom-Kundenbetreuung wenden.