Deutsche Telekom und O2: Abmahnung wegen Flatrates von Verbraucherschützern

News vom 24.03.2013

Einer aktuellen repräsentativen Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind der Mehrheit der Verbraucher in puncto Telekommunikation Festpreise lieber. Nur wenige würden nutzungsabhängige Tarife wählen – möglicherweise aufgrund falscher Annahmen bei Vertragsschluss?

Durchgeführt wurde die Umfrage durch Mitarbeiter des Meinungsforschungsinstituts Emnid: Acht von zehn Befragten denken, dass sie dank ihrer Flatrates unbegrenzt telefonieren, SMS versenden und im WWW surfen können.

Dem ist nicht so, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nennt das „Etikettenschwindel“: Die Anbieter würden ihre Flatrates häufig unbemerkt im Kleingedruckten begrenzen „und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung“, wird Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, in einer Presseinformation vom 14. März 2012 zitiert. Die Anbieter sollten ihren „Kunden einen Pauschaltarif bereitstellen, der diesen Namen verdient – ohne Einschränkungen und Extrakosten“.

Die Deutsche Telekom und O2 haben eine Abmahnung von den Verbraucherschützern erhalten: O2 hat – jeweils Stand 14. März 2013 – für eine SMS-Flatrate geworben, doch eigentlich ist die SMS-Anzahl auf 3.000 Stück begrenzt. Die Telekom hat eine dreifache Flatrate versprochen, bei der das Telefonieren und das Senden von SMS lediglich im eigenen Mobilfunknetz nicht mit Zusatzkosten verbunden ist. In andere Netze kostet es extra, was im Kleingedruckten steht.

(eh/teledir)

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