Breitband: Verpflichtung nicht mehr geplant

News vom 06.10.2011

Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat ihren Plan, bei der bevorstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Einführung einer Universaldienstverpflichtung für Breitbandzugänge festzuschreiben, verworfen.

Eine Art Breitband-Universaldienst einführen scheine für CDU und CSU auf Bundesebene nicht mehr von Interesse zu sein, wie im Internetportal „Heise.de“ vor zwei Tagen zu lesen war: Die Expertengespräche seien noch nicht abgeschlossen, doch für die zuständige FDP-Bundestagsabgeordnete Claudia Bögel sei der Fall erledigt.

„Das Thema ist vom Tisch“, wird Bögel zitiert. Die Unionsfraktion wolle zwar (noch) nicht von einer Entscheidung sprechen, jedoch habe eine Sprecherin dieser Fraktion die Angelegenheit als „weitgehend geklärt“ bezeichnet – Einzelheiten sollen zu Beginn der kommenden Woche besprochen werden.

Hintergrund: Die Internetanbieter sollten per Gesetz dazu verpflichtet werden, allen Haushalten in Deutschland einen Breitbandanschluss mit einer festgelegten Mindestdownloadgeschwindigkeit zur Verfügung zu stellen. Durch Bündnis 90/Die Grünen wurde unlängst eine Studie veröffentlicht, in der sich die Autoren für eine solche Verpflichtung ausgesprochen haben. Die FDP war mehrheitlich dagegen. Auch große Telekommunikationsverbände, zum Beispiel der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) oder der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), sprachen sich gegen das Verpflichtetwerden aus.

(pk/teledir)

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