Kodex für Geodatendienste

News vom 23.12.2010

Anfang dieses Monats haben die wichtigsten Anbieter von Online-Panorama-Bilderdiensten unter der Federführung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) einen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste entwickelt.

An der Erarbeitung des Kodexes waren unter anderem die Deutsche Telekom, Google und Microsoft, Panolife und Sidewalk beteiligt. Die vorgestellten Regeln sollen für Internetdienste gelten, die von der Straße aus aufgenommene Panoramen im World Wide Web zeigen. Das sind die wesentlichen Punkte:

1. Zentrale Plattform: Als einheitliche Anlaufstelle wird es ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche geben. Dort kann jeder erfahren, wie die Dienste funktionieren, ob seine Stadt bereits erfasst wurde und welche Rechte er hat.
2. Widerspruch mit wenigen Klicks: In diesem zentralen Portal gibt es Links, die direkt auf die Widerspruchsseiten aller beteiligten Anbieter verweisen. Auf deren Internetseiten kann dann mit einer direkten Markierung der Gebäude beantragt werden, dass die jeweilige Fassade unkenntlich gemacht wird.
3. Datensparsamkeit: Für Widersprüche genügt die Angabe einer E-Mail-Adresse. Weitere persönliche Daten müssen nicht gemacht werden.
4. Widerspruchsmöglichkeit auch ohne Internetanschluss: Wer Widersprüche nicht online einlegen kann oder möchte, der kann bei den beteiligten Geodatendiensten mithilfe eines einheitlichen Formulars postalisch widersprechen.
5. Automatische Verpixelung: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden automatisch unkenntlich gemacht – eine Antragstellung ist nicht nötig. Auf Wunsch kann das auf ganze Personendarstellungen und Autos erweitert werden.
6. Telefonische Beratung: Es wird die Möglichkeit geben, per telefonisch Fragen zu den Diensten zu stellen. Zudem soll es Unterstützung bei Widersprüchen geben.
7. Vorabinformationen: Jeder Anbieter informiert auf seiner eigenen Seite und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten.
8. Transparenz: Jeder Anbieter informiert verständlich und an schnell auffindbarer Stelle über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln.
9. Einheitliches Logo: Die Anbieter weisen durch ein für alle einheitliches Logo auf ihrer Webseite auf den Kodex hin.
10. Kontrollen und Sanktionen: Für die Geodatendienstanbieter, die den Kodex unterzeichnen, werden Kontrollen und Sanktionen eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.

(mb/teledir)

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