Genehmigt: Fördergelder für Ausbau des Breitbandes

News vom 30.12.2009

Die Europäische Union (EU) hat die Förderung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland genehmigt. Das bedeutet, dass nun Fördergelder durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fließen dürfen.

Mit der EU-Genehmigung kann das Ministerium im kommenden Jahr eine Gesamtsumme in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro für Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland zur Verfügung stellen.

Dieses Geld soll nach dem Willen des BMELV dort eingesetzt werden, wo in absehbarer Zeit keine Lösung für schnelle Internetverbindungen geboten wird durch den freien Markt. Gemeinden, die ihren Bewohner bislang lediglich einen Internetanschluss mit weniger als zwei Megabyte pro Sekunde Downloadgeschwindigkeit anbieten können, benötigen bei einer Förderung somit möglicherweise nur noch einen Eigenanteil von zehn Prozent der Investitionssumme.

Unter die Förderungsmaßnahmen fallen auch Machbarkeitsstudien und Planungsaufgaben sowie das Legen von Leerrohren, die für Breitbandtechnologien genutzt werden können. Die maximale Fördersumme durch das BMELV liegt bei 500.000 Euro für ein Einzelvorhaben. Bis Ende 2009 ist dieser Betrag auf 200.000 Euro begrenzt.

(mb/teledir)

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