Whatsapp: Warnung vor Abo-Spam durch Verbraucherzentrale

News vom 05.06.2015

Unter der Überschrift „Whatsapp? Whatsabo!“ warnen Verbraucherschützer vor Abofallen, in die man sozusagen tappt aufgrund des Lesens einer empfangenen Whatsapp-Nachricht. Dabei handele es sich um Spam-Nachrichten …

Im Bereich E-Mail-Kommunikation ist Spam (nach wie vor) ein altbekanntes Problem. Im Bereich Whatsapp-Kommunikation könnten derlei Messages sich nun immer mehr ausbreiten. Davor warnt aktuell die Verbraucherzentrale Sachsen.

Konkret handele es sich zurzeit um Nachrichten, in denen über neue Whatsapp-Funktionen informiert werde: Der Empfänger soll einen Link anklicken. Doch genau das ist die Falle: „Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung zum Preis von 4,99 Euro pro Woche ein Abo bei einem Drittanbieter“, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen in einer offiziellen Pressemeldung vom 5. Juni 2015.

„Besonders perfide“ sei an dieser Abzock-Masche, dass die Nachricht zudem an Freunde weitergeleitet werden soll. „Denn Nachrichten, die von Freunden kommen, genießen generell eine höhere Vertrauenswürdigkeit und laden umso mehr zum Anklicken des Links ein“, steht in der Meldung.

Übertragung der Nutzerdaten durch Bezahlsystem
Für die Drittanbieter sei es kein Problem, an die Daten der User zu kommen und die Forderung zur (monatlichen) Zahlung des Abos auf der Mobilfunkrechnung aufzuführen beziehungsweise aufführen zu lassen.

Laut Katja Henschler geschehe dies über das sogenannte WAP-Billing. Das ist ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte, durch dass es bei mobiler Internetverbindung möglich wird, die Nummer des Nutzers an den Drittanbieter zu übertragen.

„Der Drittanbieter unterstellt also, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend.“ Eine Verifizierung per TAN-Nummer oder PIN-Nummer ist beim WAP-Billing nicht notwendig. Und genau deswegen hätten die Drittanbieter „ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben“.

Abo wird berechnet: Was tun?
Wer betroffen ist von solch einer Abofalle, der sollte der Forderung einerseits bei seinem Mobilfunkanbieter und andererseits beim Drittanbieter widersprechen: Der Betrag sollte unter keinen Umständen gezahlt werden.

Wenn der Rechnungsbetrag im Lastschriftverfahren eingezogen wird, dann ist es möglich, bei seiner Bank innerhalb von acht Wochen die Rückbuchung zu „veranlassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen“.

Das beste Mittel gegen Abofallen ist nach Ansicht der Verbraucherschützer die Einrichtung einer Drittanbietersperre. Das Ganze kann formlos an den Mobilfunkanbieter gerichtet werden.

Die Einrichtung einer Drittanbietersperre ist kostenlos – jeder Anbieter ist per Gesetz dazu verpflichtet. „Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste.“

(eh/teledir)

Tipps:

Weitere News:

Schreiben Sie einen Kommentar
Ihr Name

Ihre E-Mail (wird nicht angezeigt)

Ihre Webseite (optional)

Ihr Kommentar
Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst Du dich mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten (Datenschutzerklärung) durch diese Webseite einverstanden.

Tarife vergleichen
Nutzen Sie hierfür die Vergleichs-Button neben oder unter den einzelnen Tarifen.
Handytarife
    0 Tarife ausgewählt » Jetzt vergleichen!
    Internettarife
      0 Tarife ausgewählt » Jetzt vergleichen!
      0