Telekom: Kinderschutz-Software anerkannt durch KJM

News vom 14.02.2012

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Kinderschutz-Software der Telekom als Jugendschutzprogramm im Sinne des Paragraphen 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gebilligt.

Die Anerkennung der Kinderschutz-Software der Deutschen Telekom AG sei „eine der beiden ersten und die erste eines Unternehmens, die die KJM auf Basis des 2003 geschlossenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gewährt hat“, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Telekom, die auf den 9. Februar 2012 datiert ist.

Durch die Kinderschutz-Software können Eltern – je nach dem Alter ihrer Sprösslinge – Internetangebote freischalten, die für ihre Kinder geeignet sind und solche blockieren, die ungeeignet sind.

Wer bei der Telekom Festnetzkunde ist, der kann die von der KJM anerkannte Version der Software aller Voraussicht nach ab Ende März 2012 kostenlos herunterladen. Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Telekommunikationsunternehmens.

(eh/teledir)

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